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iStock_000010106506SmallInternationale Markenanmeldung

Die Internationale Markenanmeldung ist eine Markenanmeldung, die auf einer bereits angemeldeten oder eingetragenen Marke basiert und deren Schutz auf bestimmte Mitgliedsstaaten des Madrider Markensystems ausgedehnt wird.

Eine Internationale Marke kann daher nicht separat geschützt werden. Wenn Sie z.B. bereits eine nationale Marke in Deutschland geschützt haben, dann können Sie diese Marke für alle oder einzelne der geschützten Waren und Dienstleistungen auf derzeit insgesamt 95 Mitgliedsstaaten des Madrider Markensystems ausdehnen.

Kosten der Internationalen Markenanmeldung

Die genauen amtlichen Gebühren der Internationalen Markenanmeldung sind abhängig von einer Vielzahl an Faktoren:

  • Ob das Basisland, also das Land in dem die Basismarke geschützt ist, Mitgliedsstaat des Abkommens von Madrid / oder  des Protokolls zum Abkommen von Madrid ist.
  • auf das / die Mitgliedsstaaten, auf die der Markenschutz ausgedehnt werden soll. Insbesondere, ob das designierte Land Mitglied des Abkommens oder des Protokolls von Madrid ist.
  • die Anzahl der Klassen, für die der Markenschutz ausgedehnt werden soll. Sie sind nicht gezwungen, den Markenschutz für alle der unter der Basismarke geschützten Waren und Dienstleistungen auf das Ausland auszudehnen. Die Internationale Markenanmeldung kann nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen und nur für bestimmte Klassen erfolgen.

Die Kosten der Internationalen Markenanmeldung setzten sich zusammen aus:

  • der Weiterleitungsgebühr des Heimatamtes der Basismarke. Z.B. veranschlagt das Deutsche Patent- und Markenamt eine amtliche Gebühr in Höhe von 180 € für die Bearbeitung einer Internationalen Markenanmeldung auf Basis einer deutschen Marke. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM – EU Marke) veranschlagt 300 €.
  • einer Basisgebühr des Internationalen Bureaus (World Intellectual Property Organization – WIPO) in Höhe von 653 CHF für eine Wortmarke oder Marken mit Bildbestandteil, die in Schwarz-Weiss hinterlegt sind, bzw. 903 CHF für Marken mit Bildbestandteil, die farbig eingetragen wurden.
  • einer Ländergebühr für jedes Land, auf das der Markenschutz ausgedehnt werden soll.

Rechenbeispiel Schutzrechtsausdehnung auf die USA

Der Schutz einer deutschen Wortmarke, die in 3 Klassen geschützt ist, soll auf die USA ausgedehnt werden:

  • 180 EUR Weiterleitungsgebühr des DPMA
  • 653 CHF Grundgebühr der WIPO
  • 301 CHF Ländergebühr USA für eine Klasse
  • 602 CHF Klassenzuschlagsgebühr USA für 2 weitere Klassen

Insgesamt betragen die amtlichen Gebühren 180 EUR des DPMA und 1.556 CHF (Schweizer Franken) der WIPO, insgesamt also ungefähr 1.615 EUR.

In diesem Fall ist die Beantragung einer nationalen USA Markenanmeldung über unsere Kanzlei wesentlich günstiger. Die amtlichen Gebühren betragen dann nur (3 x $225) $675, also ungefähr 605 EUR.

Sofern der Schutz der oben genannten deutschen Marke jedoch auf mehr als ein Land ausgedehnt werden soll, dann sollte die Internationale Markenanmeldung günstiger sein als der Schutz in den einzelnen nationalen Ländern.

Rechenbeispiel Schutzrechtsausdehnung auf die USA, Österreich und die Schweiz

Der Schutz einer deutschen Wortmarke, die in 3 Klassen geschützt ist, soll auf die USA, Österreich und die Schweiz ausgedehnt werden

  • 180 EUR Weiterleitungsgebühr des DPMA
  • 653 CHF Grundgebühr der WIPO
  • 301 CHF Ländergebühr USA für eine Klasse
  • 602 CHF Klassenzuschlagsgebühr USA für 2 weitere Klassen
  • 100 CHF Ländergebühr Österreich
  • 100 CHF Ländergebühr Schweiz

Da sowohl das Basisland Deutschland, als auch die Länder Österreich und Schweiz, auf die der Schutz erstreckt wird, dem Abkommen von Madrid angehören, fallen keine weiteren Klassengebühren an, sondern nur die complementary fee in Höhe von 100 CHF pro Land.

Die Internationale Markenanmeldung und die Basic Attack Regel

Eine Internationale Markenanmeldung basiert auf einer Basismarke. In dem oben genannten Beispiel ist Basis der Internationalen Registrierung eine deutsche Marke. Gemäß Artikel 6 (3) ist die Internationale Marke für den Zeitraum von 5 Jahren, abhängig von dem Schutz der Basismarke (hier der deutschen Marke). Sollte die nationale Marke also während des Zeitraums von 5 Jahren, zurückgenommen werden, nicht verlängert werden, oder aufgrund einer endgültigen Entscheidung zurückgewiesen, gelöscht oder ungültig erklärt werden, so erlischt auch der Internationale Markenschutz.

Aus diesem Grund ist empfehlenswert vor Anmeldung der Basismarke eine umfangreiche Markenrecherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Marke nicht Gegenstand eines Widerspruchsverfahrens oder Löschungsverfahrens ist, dessen Ausgang ggfs. in der Löschung der Marke endet. Gleichfalls sollte vor Anmeldung der Basismarke geprüft werden, ob die Marke die nötige Unterscheidungskraft aufweist.

Nach Ablauf der Frist von 5 Jahren existiert die Internationale Marke getrennt von der nationalen Markeneintragung.

Internationale Markenanmeldung

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