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Deutsche Markenanmeldung
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Deutsche Markenanmeldung Amtl. Gebühren

Amtliche Markenanmeldegebühr 290€
Enthaltene Klassen 3
Jede weitere Klasse 100€
Dauer des Anmeldeverfahrens 5-6 Monate

 

Anwaltshonorar

Deutsche Markenanmeldung 150 € zzgl. MwSt.
Markenrecherche  150 € zzgl. MwSt.

zzgl. amtliche Markenanmeldegebühr in Höhe von 290 €

Deutsche Markenanmeldung

Eine deutsche Markenanmeldung schützt Ihr Zeichen für zunächst 10 Jahre. Als Marke können u.a. Worte und Mehrwortmarken geschützt werden. So können z.B. auch Unternehmensnamen, Firmenbezeichnungen, Produktnamen als auch Eigenmarken, Handelsmarken, Slogans etc. geschützt werden. Neben einer Wortmarke können aber auch Wort- / Bildmarken, reine Bildmarken, 3-D Marken als auch Hörmarken und Geruchsmarken geschützt werden.

Kosten der deutschen Markenanmeldung

Die Markenanmeldegebühr einer Marke beträgt 290 €. Die Markenanmeldegebühr beinhaltet die Anmeldung einer Marke für bis zu 3 Klassen, gemäß der aktuellen Nizzaer Klassifikation für die Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen für Marken. Die Markenanmeldegebühr wird durch das Markenamt nicht erstattet, wenn die Marke z.B. aufgrund der Prüfung durch das Markenamt nicht eintragungsfähig ist oder aber gegen die Marke Widerspruch eingelegt wird aufgrund einer prioritätsälteren Marke, die mit Ihrem Zeichen identisch oder ähnlich ist.

Unser Anwaltshonorar für die deutsche Markenanmeldung beträgt 150 € zzgl. MwSt. Wir bieten separat auch ein Kompelttpaket zum Preis von 380 € zzgl. MwSt. an, dass neben der Prüfung der Marke auf Schutzhindernisse auch eine umfangreiche Marken-, Firmennamen- und Domainnamenrecherche umfasst.

Prüfung der deutschen Markenanmeldung durch das Markenamt – Schutzhindernisse

Nicht jedes Zeichen ist als Marke schutzfähig. Das deutsche Markengesetz sieht in § 8 MarkenG für deutsche Markenanmeldungen Vorschriften vor, die nicht als Marke eintragungsfähig sind. Dazu zählen u.a. Marken, die nur aus beschreibenden Angaben bestehen und solche Marken, die in Bezug zu den schutzbegehrten Waren und Dienstleistungen keine Unterscheidungskraft aufweisen. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft jede Marke auf das Entgegenstehen dieser absoluten Schutzhindernisse.

Dauer des Markenanmeldeverfahrens

In Abhängigkeit von dem Umfang der Markenanmeldung, d.h. in wievielen Klassen die Marke angemeldet wird und in welcher Leitklasse die Marke geprüft wird, dauert eine deutsche Markenanmeldung bis zu ihrer Eintragung ca. 5-6 Monate. Grundsätzlich ist das Datum der Anmeldung und nicht das Datum der Eintragung entscheidend für die Frage, wer die prioritätsältere Marke hält. Es ist daher unerheblich, ob jemand vor Ihnen die Marke einträgt, solange Sie die Marke vorher angemeldet haben.

Um die Prioritätslage zu prüfen und ein mögliches Widerspruchsverfahren zu vermeiden, ist es dringend angeraten, vor Markenanmeldung eine Markenrecherche durchzuführen.

Widerspruchsverfahren

Sofern der deutschen Markenanmeldung keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen, wird die Marke eingetragen und die Eintragung im deutschen Markenblatt veröffentlicht. Ab dem Datum der Veröffentlichung können Dritte gegen die Markeneintragung innerhalb von 3 Monaten Widerspruch einlgegen. Sofern Widerspruch eingelegt wird, beginnt das Widerspruchsverfahren, in dem beide Parteien zur Frage der Kollisionsgefahr (juristisch: Verwechslungsgefahr) Stellung nehmen können. Die Widerspruchsabteilung trifft am Ende des Verfahrens eine Entscheidung (Beschluss), gegen den die Parteien ein Rechtsmittel einlegen können.

 

Deutsche Markenanmeldung 10 Jahre Schutz

Nachdem die deutsche Markenanmeldung zur Eintragung gelangt ist, hat die Marke eine Schutzdauer von 10 Jahren ab dem Datum der Markenanmeldung. Danach kann die Schutzdauer der Marke für jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.

 

Eintragungsverfahren vor dem DPMA

Nach Einreichung der deutschen Markenanmeldung bei dem Deutschen Patent- und Markenamt wird diese auf das Entgegenstehen absoluter Schutzhindernisse geprüft. Sollten der Marke keine Schutzhindernisse entgegenstehen und alle anderen Formerfordernisse erfüllt sein, wird die Marke eingetragen und die Eintragung veröffentlicht. Ab dem Datum der Veröffentlichung beginnt die Widerspruchsfrist von drei Monaten.

Sofern gegen die Eintragung keine Widerspruche eingereicht werden, wird die Marke rechtskräftig eingetragen.

Das Eintragungsverfahren dauert ca. 5-6 Monate ab dem Datum der Einreichung der deutschen Markenanmeldung bis zu dessen Eintragung.

 

Was bedeuten die Symbole ® und TM sowie ©

Häufig stellen sich Mandanten die Frage, was der Unterschied zwischen den Symbolen ® und TM ist. Das Symbol ® weist auf eine eingetragene Marke hin, also eine registrierte Marke. Hingegen stammt die Verwendung des Symbols TM aus dem Anglo-amerikanischen Recht, dem so genannten Common-Law. In den USA, Kanada und Großbritanien, so wie anderen Common-Law Ländern, kann ein Markenschutz durch die Benutzungsaufnahme entstehen. Der Markeninhaber verwendet dann das Symbol TM, um den Verkehr und den Mitbewerbern auf den Schutzanspruch hinzuweisen. Dies ist dem deutschen Markenrecht fremd. Grundsätzlich muss eine deutsche Markenanmeldung ausgebracht werden, damit die Rechte an einem Zeichen gesichert sind.

Das Symbol © weist auf ein Urheberrecht (Copyright) hin. Der Urheber kann durch Anbringung des Symbols auf die Schutzrechte an dem Werk hinweisen.

Klassen - Was ist das?

Eine Marke wird für bestimmte Waren und / oder Dienstleistungen geschützt. Waren und Dienstleistungen werden anhand der Nizzaer Internationalen Klassifikation klassifiziert. Die Internationale Klassifikation besteht aus insgesamt 45 Klassen. Die Klassen 1-34 sind Warenklassen, die Klassen 35-45 sind Dienstleistungsklassen. Z.B. fallen Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen und Schuhwaren in Klasse 25, Taschen, Regenschirme und Geldbörsen in Klasse 18.

Sofern Sie uns mit Ihrer deutschen Markenanmeldung beauftragen, verfassen wir ein auf Ihr Unternehmen bzw. Vorhaben zugeschnittenes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns an unter 02234/803886 oder senden Sie uns eine Nachricht über das nebenstehende Kontakformular.

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Rufen Sie uns an, für eine kostenlose Erstberatung

Marke jetzt schützen!

Beauftragung

Deutsche Markenanmeldung 150 € zzgl. MwSt.

Im einzelnen umfasst unsere Tätigkeit:

  • eine Identitätsrecherche im Register des DPMA, HABM und WIPO
  • eine Ähnlichkeitsrecherche im Register des DPMA, HABM und der WIPO (ohne anwaltl. Auswertung)
  • die Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses entsprechend Ihren Wünschen
  • Deutsche Markenanmeldung durch einen Rechtsanwalt, einschließlich der elektronischen und verschlüsselten Markenanmeldung bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
  • Begleitung des Markenanmeldeverfahrens.
  • Führung der Korrespondenz mit dem DPMA und Stellungnahme zu formellen Beanstandungen des DPMASchließt nicht Stellungnahmen auf Beanstandungen des Markenamtes ein, die die Marke zurückweisen bzw. Wiederspruchsverfahren.

Umfangreiche Markenrecherche vor Markenanmeldung 150 € zzgl. MwSt.

Wir bieten Ihnen ein Komplettpaket an, das alle Prüfungen und notwendigen Recherchen einschließt. Nur so kann die Gefahr minimiert werden, dass Ihre Marke entweder zurückgewiesen wird, weil sie nicht eintragungsfähig ist oder das gegen Ihre Marke Widerspruch eingelegt wird, weil sie mit einem prioritätsälteren Schutzrecht kollidiert.

Im Einzelnen beinhaltet das Angebot

  • Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Hinblick auf Ihre deutsche Markenanmeldung.
  • Wir prüfen Ihre deutsche Markenanmeldung auf das Entgegenstehen absoluter Schutzhindernisse und beraten Sie hinsichtlich der Möglichkeiten zur Eintragungsfähigkeit.
  • Markenähnlichkeitsrecherche einschließlich Auswertung.  Wir recherchieren im Register des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt), des HABM (EU Markenamt) and der WIPO (World Intellectual Property Organization) nach identischen und ähnlichen kollidierenden Marken. Alle Ergebnisse werden analysiert und ein Recherchebericht erstellt.
  • Domainnamen- und Firmennamenrecherche. Wir recherchieren nach identischen und stark identischen Handelsregistereintragungen, nach Domainnamenregistrierungen.

In dem Onlineformular der Kanzlei können Sie die gewünschte Anwaltsdienstleistung auswählen und direkt beauftragen.

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