0221/222 00 500 kanzlei@marksandmore.de

DER DESIGNSCHUTZ

Der Designschutz wurde früher durch Beantragung eines sogenannten Geschmacksmusters geschützt. Der Deutsche Gesetztgeber hat den Begriff Geschmacksmuster durch den Begriff Design ersetzt. Der Designschutz wird jedoch weiterhin im Rahmen der Gesetztgebung der Europäischen Union als Geschmacksmuster bezeichnet.

Häufig besteht Unsicherheit zwischen den Unterschiedlichen Schutzrechten, insbesondere im Hinblick auf den Designschutz und den Markenschutz durch eine Bildmarke oder 3-D Marke. Das Designrecht gewährt Schutz des äußeren Erscheinungsbildes eines Gegenstandes, was heute üblicherweise als Design bezeichnet wird.

Designanmeldungen sind vor allem bei Artikeln zu empfehlen, die kurze Produktlebensdauern haben wie z.B. Modeartikel und Textilien oder bei denen ein besonderer optischer Eindruck erweckt wird, speziell bei Gebrauchsgegenständen, wie Küchengeräten, Möbeln und technischen Massenprodukten z.B. Geräten der Unterhaltungselektronik.

Das Design soll einen Wiedererkennungseffekt bei den Verbrauchern hervorgerufen. Zum Beispiel wird in der Automobilindustrie sehr viel Wert darauf gelegt, die für den Hersteller signifikante Form bei jedem Modell zu verwenden, damit der Verbraucher sofort erkennt, dass es sich beispielsweise um einen Audi oder BMW handelt. Die meisten Käufer heutzutage lassen sich maßgeblich vom Design eines Produktes oder seiner Verpackung zum Kauf verleiten.

Aufgrund der Globalisierung und des grenzüberschreitenden e-commerce Handels werden Produkte nur noch selten in bestimmten nationalen Landesgrenzen vertrieben. In aller Regel besteht zumindest ein gewisser Auslandsbezug. In einigen Fällen beschränkt sich der Auslandsbezug auf den deutschsprachigen Raum, zunehmend werden industriell hergestellte Güter jedoch international vertrieben.

KOSTEN DES DESIGNSCHUTZES

Die Anwaltssozietät unterstützt Sie bei der Beantragung des Designschutzes, sowohl auf nationaler Ebena als auch internatinal. Wir halten ein Angebot für die Anmeldung Ihres Designs in den folgenden Rechtsgebiten vor.Deutscher

Deutscher Designschutz

Die amtliche Gebühr für die Beantragung eines eingetragenen deutschen Designs beträgt 60€. Es können bis zu 10 verschiedene Designs zur Anmeldung gebracht werden. Für jedes weitere Design ist eine zusätzliche Gebühr in höhe von 6€ zu entrichten. Das anwaltshonorar für die Designsschutzanmeldung beträgt 150€ zzgl. MwSt. Für weitere Informationen zu dem deutschen Designschutz lesen Sie bitte unser ausführliches Angebot.

US Designschutz

Die amtliche Gebühr für die Beantragung eines US Designschutz, dem sogenannten US Design Patent hängt von dem Anmelder ab. Unterteilt werden die Gebühren in Regual Fee, Small Entity Fee and Micro Entity Fee. Lesen Sie bitte hierzu unsere Ausführungen zu dem US Design Patent. Die reguläre Anmeldegebühr kann auf bis zu 75% reduziert werden, die Micro Entity Fee beträgt dann $195. Unser Honorar für die Anmeldung eines US Design Patentes beträgt 650 € zzgl. MwSt.

Kanadisches Industrial Design

Die amtliche Gebühr für die Anmeldung des kanadischen Designschutz beträgt $400. Das Honorar der Kanzlei für die Anmeldung eines kanadischen Designschutzes beträgt 650 € zzgl. MwSt. Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen bzgl. des kanadischen Designschutz

EU-weiter Designschutz durch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Die amtlichen Gebühren für eine Anmeldung eines EU Designschutz, dem sogenannten Gemeinschaftsgeschmacksmuster beträgt 350 €. Für jedes weitere Design, das mit der selben Anmeldung zur Anmeldung gebracht wird, veranschalgt das Designamt (HABM) 175€. Das Honorar der Kanzlei für die Anmeldung eines EU Designs beträgt 350 € zzgl. MwSt. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf EU Designschutz.

Internationalen Designschutz durch das internationale Geschmacksmusterrecht

Die amtlichen Gebühren für die Beantragung eines Internationalen Designschutzes hängt von dem Umfang des Designschutzes und der Anzahl der Länder ab, in denen der Designschutz beantragt werden soll. Bitte lesen Sie hierzu unsere Ausführungen zu dem internationalen Designschutz.