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EU MarkenanmeldungEU Markenanmeldung – Markenschutz in 28 Ländern

Der Markenschutz: Eine Unionsmarke (EU-Marke) bietet einen Markenschutz in allen 28 EU Mitgliedsstaaten (siehe hierzu auch unser Brexit Update) der Europäischen Union mit einer einzelnen EU Markenanmeldung. Dies bedeutet einen Markenschutz, der sich derzeit auf folgende Länder erstreckt:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland (Siehe Brexit unten), Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern

Kosten der EU Markenanmeldung

Die amtliche Gebühr einer EU Markenanmeldung beträgt 850 € für eine Markenanmeldung in einer Klasse. Die zweite Klasse kostet 50 € und jede weitere Klasse kostet 150 €. Die Nizzaer Klassifikation für die Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen sieht für Marken insgesamt 45 Klassen vor. Eine Marke wird für bestimmte Waren und / oder Dienstleistungen geschützt, die in eine Klasse fallen. So fallen Waren in die Klassen 1-34 und Dienstleistungen in die Klassen 35-45. Z.B. werden Bekleidungsstücke in Klasse 25, Handtaschen in Klasse 18 eingeordnet.

Sobald die EU Markenanmeldung an das EU Markenamt versandt wurde, kann die Markenanmeldung nicht mehr korrigiert werden. Das EU Markenamt erstattet die Markenanmeldegebühr nicht, sofern das Amt der Auffassung ist, dass der Marke absolute Schutzhindernisse entgegenstehen oder aber gegen die Marke Widerspruch eingelegt wird (Siehe unten zu den Schutzhindernissen und dem Widerspruchsverfahren).

Unser Anwaltshonorar beträgt 300 € zzgl. MwSt. für die EU Markenanmeldung.

Eine Marke – Weiter Schutz

  • Obwohl Ihnen die Unionsmarke einen Markenschutz in allen 28 EU-Staaten gewährt, müssen Sie die Marke in nur einem Staat benutzenDie Benutzung in nur einem Mitgliedsland reicht aus. Dies ist ein Vorteil, den die Unionsmarke gegenüber national eingetragenen Marken und Markenschutzausdehnungen nach dem Madrider Markenabkommen hat (IR-Marke).
  • Die Europäische Union umschließt einen Markt von fast 500 Millionen Verbrauchern.
  • Die Marke gewährt dem Markeninhaber einen Schutz in allen aktuellen und künftigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sie erhalten einen Markenschutz zu einem Preis von ca.  32€ pro Land.

Das Verfahren der EU Markenanmeldung

Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz in Alicante (Spanien) prüft die eingereichte Marke auf das Entgegenstehen absoluter Schutzhindernisse, die in Artikel 7 GMV (Unionsmarkenverordnung) aufgelistet sind. So sind z.B. Marken, die lediglich aus beschreibenden Begriffen bestehen, nicht eintragungsfähig. Die  EU Markenanmeldung wird auf das Entgegenstehen der Schutzhindernisse in jeder der Amtssprachen geprüft. Eine Marke, die z.B. in Deutschland eintragungsfähig wäre, könnte z.B. als EU-Marke zurückgewiesen werden, weil das Wort eine Begrifflichkeit in einer anderen Sprache aufweist.

Dauer des Verfahrens der EU Markenanmeldung

Derzeit bietet das EU Markenamt eine FAST-TRACK Prüfung an. Eine EU Markenanmeldung, die die Voraussetzung des FAST-TRACK Verfahrens erfüllt, wird innerhalb von 4 Wochen nach Einreichung geprüft und zur Veröffentlichung zugelassen. Ab dem Datum der Veröffentlichung beginnt die 3 monatige Widerspruchsfrist, innerhalb der gegen die Marke Widerspruch aufgrund einer prioritätsälteren Marken eingelegt werden kann. Insgesamt dauert das Verfahren ca. 4-6 Monate, sofern gegen die Marke kein Widerspruch eingelegt wird.

Widerspruchsverfahren

Gegen eine EU Markenanmeldung kann binnen der 3 monatigen Widerspruchsfrist Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann auf Basis einer prioritätsälteren EU-Marke oder IR-Marke aber auch auf Basis einer nationalen Marken eingelegt werden, die in einem der 28 EU Mitgliedsstaaten angemeldet oder eingetragen worden ist. Es ist daher sinnvoll vor Markenanmeldung möglichst umfangreich zu recherchieren, um zu prüfen, ob eine identische oder ähnliche Marke bereits in einem der 28 Mitgliedsstaaten angemeldet oder eingetragen worden ist.

EU-Markenschutz in dem Vereinigten Königreich – BREXIT

Brexit – bis zum Ende der Übergangszeit, d.h. bis zum 31. Dezember 2020 sind EU Marken auch weiterhin in Großbritannien geschützt. Anmeldungen, die nach der Übergangszeit vorgenommen werden, haben hingegen keinen Markenschutz mehr in Großbritannien.

Lesen Sie unser Update zu EU Marken und Brexit.

EU Markenanmeldung Gebühren

Anwaltshonorar 300€*
Amtliche Markenanmeldegebühr 850€
Enthaltene Klassen 1
Dauer des Verfahrens ca. 6 Monate

 

0221 / 222 00 500

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Beauftragung

EU Markenanmeldung 300 € zzgl. MwSt.

Das Anwaltshonorar schließt eine Beratung hinsichtlich des Markenschutzes, eine Prüfung Ihrer Marke sowie eine Markenrecherche ein.

Im Einzelnen umfasst unsere Dienstleistung:

  • Anwaltliche Beratung. Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer EU Markenanmeldung sowie einer Markenstrategie.
  • Markenidentitätsrecherche. Wir recherchieren in den Beständen der Internationalen Marken (WIPO), dem EU-Markenregister (HABM) und dem Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) nach identischen Marken. Alle Suchergebnisse werden von einem Rechtsanwalt analysiert und ein Recherchebericht erstellt.
  • Anmeldung durch einen Rechtsanwalt. Ihre EU Markenanmeldung wird durch einen erfahrenen Rechtsanwalt bei dem Harmonisierungsamt (HABM) zur Anmeldung gebracht.
  • Begleitung des Markenanmeldeverfahrens bis zur Eintragung der EU Markenanmeldung.
  • Korrespondenz mit dem HABM.
  • Stellungnahme zu Beanstandungsbescheiden des Markenamtes. Eventuelle Zurückweisungsbescheide und Widersprüche gegen die EU Markenanmeldung werden nach Absprache mit dem Mandanten bearbeitet und gesondert abgerechnet.

In unserem Onlineformular können Sie die Anwaltsdienstleistung auswählen und uns direkt beauftragen.

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