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Fees

Voraussetzungen für eine Anmeldung

Bei dem US-Geschmacksmuster handelt es sich um ein Design Patent. Schutzvoraussetzung ist, dass es sich um ein neues, eigenartiges und schmückendes Muster eines Fabrikationsgegenstandes handelt, also eine äußere Erscheinung. Das Design muss eine Erfindungshöhe aufweisen, d.h. es muss eine gewisse designerische Leistung erkennbar sein, die über das Alltägliche hinausgeht. Es können auch technische oder architektonische Gegenstände patentiert werden, wie z.B. Autoreifen, Maschinenteile, Instrumente, Fahrzeuge, Läden, Häuser usf. Neuheitsschädlich ist alles, was im In-oder Ausland vorveröffentlicht oder im Inland vorbenutzt ist.

Der Anmeldung ist beizufügen: ein Antrag mit Bezeichnung und 1 Anspruch, Zeichnungen sowie eine Beschreibung. In der Beschreibung muss eine Darstellung der Erfindung, der Art und des Verfahrens der Herstellung und des Gebrauchs enthalten sein derart, dass jeder Fachmann den Gegenstand herstellen und gebrauchen kann, wobei die bestmögliche Ausführungsform anzugeben ist. Die Patentansprüche müssen genau und ausführlich den beanspruchten Gegenstand enthalten. Eine Beschreibung unter Hinweis auf die Figuren der Zeichnung ist ebenfalls erforderlich. Weiterhin ist ein Erfindereid (declaration) beizufügen sowie Prioritätsbelege.

Das US Patentamt prüft insbesondere, ob das Design neu ist. Es handelt sich also um ein geprüftes Schutzrecht.

Schutzdauer

Die Laufzeit des Design-Patents beträgt 14 Jahre ab Erteilung.

Unsere Leistungen

In dem Pauschalpreis ist die

  • Ausarbeitung der Anmeldung (ohne Anfertigung von Patentzeichnung),
  • Einreichung beim US Patentamt, sowie die
  • Übersendung der Patenturkunde enthalten, sofern das Design-Patent erteilt wird.

Falls aufgrund von Beanstandungen durch das US Patentamt Bescheidserwiderungen hinzukommen, rechnen wir auf Stundenbasis ab, wobei wir einen Stundensatz von 180 € zuzüglich Mehrwertsteuer zugrunde legen.