USA Office Action Response
Die Prüfungsanwälte des USPTO, auch Examining Attorney genannt, beanstanden Markenanmeldungen mittels einer sogenannten Office Action. Anmelder von Internationalen Registrierungen (IR-Marken) müssen daraufhin einen in den USA zugelassenen Markenanwalt (US Markenanwalt) mit der Beantwortung dieser Office Action beauftragen
Office Action – 6 Monate Frist
Für IR Markenanmeldungen besteht eine Frist von 6 Monaten, um auf die Office Action zu reagieren. Die response to Office Action muss alle Beanstandungspunkte ausräumen. Sollte das nicht geschehen oder nicht möglich sein, wird der Prüfungsanwalt eine Final Office Action erlassen im Hinblick auf jene Beanstandungspunkte, die nicht ausgeräumt werden konnten. Sollte hingegen innerhalb der Frist von 6 Monaten keine Reaktion auf die Office Action eingereicht werden, so wird das USPTO die Markenanmeldung zurückweisen. Die Marke ist dann abandoned (TMRP 2.65(a)).
Auch eine Markenanmeldung die abandoned, also zurückgewiesen ist, kann noch reagiert werden, mittels einer so genannten petition to revive abandoned application. Allerdings muss das innerhalb von einer Frist von 2 Monaten, ab dem Zugang der Notice of Abandonment geschehen.
Sie haben eine Office Action erhalten und brauchen nun einen U.S.-licensed attorney?
Neben der Beanstandung, dass ein U.S.-licensed attorney zu beauftragen ist, weist eine Office Action zumeist weitere Beanstandungspunkte auf z.B. Email Address Required, Identification of Goods and Services Clarification, Disclaimer Requirement, section 2(d) refusal Likelihood of confusion with prior Registration, Prior pending applications, merely descirptive, failure to function as a mark usw.
Das USPTO empfiehlt einen spezialisierten US Markenanwalt, eine U.S.-licensed trademark attorney hinzuziehen. Gerne können wir Ihnen behilflich sein.
Füllern Sie das untenstehende Formular aus und wir senden Ihnen schnellsmöglich eine Einschätzung der Kosten und Sachlage.
Office Action Response – U.S.-licensed trademark attorney
Senden Sie uns Ihre Serial No.
Geben Sie in dem nebenstehenden Formular einfach die Serial No. Ihrer Marke an. Wir senden Ihnen umgehend eine Rückmeldung.
U.S.-licensed attorney at law
Gemäß 37 C.F.R. §2.11(a); TMEP §§601, 601.01(a) muss ein ausländischer Markenanmelder einen US Markenanwalt beauftragen. Gerne vertreten wir Sie gegenüber dem USPTO.