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UKUK Markenanmeldung

Seit dem 31. January 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht länger Mitglied der Europäischen Union. Allerdings gelten noch bis zum 31. Dezember 2020 Übergangsreglungen im Hinblick auf EU Marken, lesen Sie hierzu unser Brexit Update.

Eine vernünftige Markenstrategie muss noch auch eine nationale UK Markenanmeldung einschließen, sofern die wichtigsten Märke in Europa abgedeckt werden sollen.

 

Wir melden Ihre Marke bei dem UK Intellectual Property Office an. Unsere Tätigkeit umfasst eine juristische Beratung, eine Markenrecherche und die elektronische Markenanmeldung bei dem Markenamt.

  • Beratung durch unsere Kanzlei hinsichtlich Ihrer Markenanmeldung
  • Prüfung Ihrer Marke im Hinblick auf absolute Schutzhindernisse gemäß section 3 (a)-(d) TMA
  • Markenähnlichkeitsrecherche. We recherchieren im Register des IPO (UK), des HABM (EU) und der WIPO (Internationale Eintragungen) nach identischen und ähnlichen Markenanmeldung und Markeneintragungen. Alle Rechercheergebnisse werden durch einen Anwalt geprüft und ein Recherchebericht erstellt.
  • Elektronische Anmeldung durch einen Anwalt.
  • Überwachung des Markenanmeldeverfahrens.
  • Korrespondenz mit dem IPO und Bearbeitung formeller Beanstandungenbeinhaltet nicht Beanstandungen auf Basis absoluter Schutzhindernisse oder Widersprüche durch Dritte;

 

UK MARKENANMELDUNG GEBÜHREN

Anmeldegebühr £170
Enthaltene Klassen 1
Klassenzuschlag £50
Dauer der Eintragung 6 Monate

 

ANWALTSHONORAR 250 €

zzgl. MwSt. und amtl. Gebühr von £170

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